AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Autoverwertung Windisch Gefahrübergang 

1.Die Gefahr geht mit dem Übergang der Ware an den Käufer über. Gewährleistung Die Firma Windisch übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionstüchtigkeit des Verkaufsgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und der Vorraussetzung, dass ein fachgerechter Einbau der Teile in einer Kfz-Werkstatt innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf stattfindet. Ein Gewährleistungsanspruch ist nur dann möglich, wenn sich das Bauteil/Aggregat gelieferten Zustand befindet, d.h. dass noch keine Demontage-oder Reparaturarbeiten erfolgt sind. 

2. Bei Beanstandung aufgrund unvollständiger oder äußerlich erkennbarer Mängel oder bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich die Firma Windisch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. auf Verlangen des Käufers auf Umtausch. Wir sind jedoch berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen abzulehnen und dem Käufer Minderung oder Wandlung anzubieten, wenn es der Firma Windisch nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. 

3. Mängel müssen vom Käufer unverzüglich angezeigt werden. 

4. Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten mit der von der Firma Windisch gelieferten Ware werden von der Firma Windisch nicht übernommen. Die Firma Windisch gewährt auf alle gelieferten Gebrauchtteile mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen, Aggregaten und glashaltigen Teilen nach Maßgabe ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Gewährleistung von 6 Monaten ab dem Lieferdatum gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. 

5. Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme bei Motoren ist, dass der bzw. die Zahnriemen vor dem Einbau erneuert werden und der Ölfilter gewechselt wird. 

6. Ist ein geliefertes Bauteil/ Aggregat defekt, erfolgt nach der Prüfung des Sachverhältes einen kostenlosen Ersatz bzw. Kostenerstattung. 

7. Es werden keine Gewährleistungen erbracht, wenn der Schaden durch * ein Verschulden bei der Montage * nicht von der Firma Windisch gelieferte Teile * Verschulden des Fahrers oder Dritter oder * äußere Einflüsse ( z.B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Überschwemmung) entsteht. 

8. Weitgehende Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere werden mittelbare und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt. 

9. Sämtliche Ersatzteile werden ohne Flüssigkeiten ausgeliefert. Für die Ordnungs- gemäße Befüllung gemäß den Herstellerangaben trägt der Kunde die Verantwortung. 

10.Unter die Gewährleistung fallen nicht: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe Schläuche, Rohrleitungen und Kabel sowie Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben Stehbolzen und Zahnriemen auch wenn diese Bestandteile eines versicherten Teiles bzw. Aggregates sind . 

11. Die Gewährleistung ist nicht auf Dritte übertragbar.
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